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AGB

Webdesign Wende Rastatt | PC-Service Rastatt, Baden-Baden, Karlsruhe und Umgebung

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
1.1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Firma Webdesign Wende erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen der Firma Webdesign Wende und dem Käufer im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
1.2  Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Angebot
2.1
Sofern die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von 3 Wochen annehmen. Die Angebote von der Firma Webdesign Wende sind freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Verkäufer.
2.2 Unsere Muster und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert werden. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung
4.1
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager Rastatt rein netto zzgl. MwSt., ausschließlich Versand- und Verpackungskosten. Abholungen sind in bar, Lieferungen durch Vorkasse oder Nachnahme ohne jeden Abzug zu bezahlen.
4.2 Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4.3 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma Webdesign Wende ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt unter üblichem Vorbehalt. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
4.4 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sofern der Käufer in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Webdesign Wende ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Die andere Hälfte der Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Webdesign Wende stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
§ 5a Abnahme
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch Webdesign Wende - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
§ 5b Nichtabnahme
Eine Nichtabnahme Unsere Leistung, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Webdesign Wende behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Anzahlungen im voraus bei welchen bereits Leistungen stattgefunden haben und dem entgegenstehen werden nicht zurückerstattet.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferzeit
7.1
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
7.2 Für den Fall, dass der Käufer in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 8 Gefahrübergang, Versand
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
9.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
9.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

§ 10 Gewährleistung, Mängel
10.1
Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
10.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 11 Gewährleistungsausschlüsse
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Webdesign Wende oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterial verwendet, das nicht den Spezifikationen des Herstellers oder von Webdesign Wende entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Webdesign Wende übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Systemprobleme die durch Hard-/Softwarefehler verursacht wurden.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 13 Beratung / Kosten
Das erste Gespräch mit dem Kunden ist bei Webdesign Wende ( T. Wende ) kostenlos. Ab dem zweiten persönlichen Gespräch wird eine pauschale in Höhe von 70 EUR (netto) fällig. Findet das Gespräch beim Kunden vor Ort statt, so fallen zusätzlich Fahrkosten an. Diese Kosten können gerne telefonisch oder schriftlich erfragt werden.
Sollte der Kunde einen Auftrag für die Gestalung und Erstellung einer Homepage erteilen, so sind die Kosten für die Beratungsgespräche im Gesamtpreis für die Erstellung der Internetseit enthalten.

§ 14 Salvatorische Klausel, Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 15 Zahlung / Zahlungsverzug
Sollte der Kunde sich mehr als 2 Jahre Zeit lassen hinsichtlich der Fertigstellung der Homepage und der Bereitstellung der benötigten Informationen wie Texte, Bilder Zugang zum Webhosting so gelten nach den vergangenen 2 Jahren die neuen Preise auf der Homepage. Bei weiterführen des bestehenden Auftrages, auch bei mündliche Vereinbarung greifen automatisch die neuen Preise, bereits vorausbezahlte Beträge werden verrechnet.

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